Rechtsprechung
BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung der Parteianträge anhand des Wortlautes und unter Heranziehung des Inhalts der Antragsschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 12.09.2000 - 10 L 2091/95
- BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteile vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = DVBl 1997, 905).Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).
- BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (…vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ). - BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 42.96
Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegehren, Zugrundelegung von Erklärungen im …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteile vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = DVBl 1997, 905). - BVerwG, 21.02.2000 - 9 B 57.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
Darin liegt eine unanfechtbare Vorentscheidung, die für das Bundesverwaltungsgericht bindend ist (§ 173 VwGO, § 548 ZPO; vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - m.w.N.). - BVerwG, 27.01.1999 - 9 B 11.99
Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (…vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).
- OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit
Mit Beschluss vom 21.12.2000 ( 1 B 188/00), der den Klägern am 5.1.2001 zugestellt wurde, hat der Senat die Berufung zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestünden.