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   BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00   

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https://dejure.org/2001,14772
BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00 (https://dejure.org/2001,14772)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00 (https://dejure.org/2001,14772)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 1 B 188.00, 1 PKH 25.00 (https://dejure.org/2001,14772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung der Parteianträge anhand des Wortlautes und unter Heranziehung des Inhalts der Antragsschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
    Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteile vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = DVBl 1997, 905).

    Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).

  • BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99

    Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
    Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 42.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegehren, Zugrundelegung von Erklärungen im

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
    Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteile vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = DVBl 1997, 905).
  • BVerwG, 21.02.2000 - 9 B 57.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
    Darin liegt eine unanfechtbare Vorentscheidung, die für das Bundesverwaltungsgericht bindend ist (§ 173 VwGO, § 548 ZPO; vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 9 B 11.99
    Auszug aus BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00
    Auch wäre es nicht verständlich, wenn der Bundesbeauftragte - trotz nach seiner Auffassung fehlender Voraussetzungen für Asyl und Abschiebungsschutz - es bei der Aufhebung der Abschiebungsandrohung hätte bewenden und diese rechtskräftig werden lassen wollen (vgl. zu ähnlichen Fragen Urteil vom 28. April 1998 - a.a.O.; Beschluss vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).
  • OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00

    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

    Mit Beschluss vom 21.12.2000 ( 1 B 188/00), der den Klägern am 5.1.2001 zugestellt wurde, hat der Senat die Berufung zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestünden.
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